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Der Begriff Klassische Musik wird als Synonym für Kunstmusik beziehungsweise Ernste Musik (E-Musik) und als Gegenbegriff zu Popularmusik (U-Musik, Unterhaltungsmusik) sowie Volksmusik – die regionaltypische Musiktradition – verwendet. Die Grenze verschiebt sich naturgemäß, noch im späten 20. Jahrhundert nahm man die Musik der Moderne von der klassischen Musik aus, während Unterhaltungsmusik des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts zunehmend zur klassischen Musik gerechnet wird. Leicht zu hörende und modern aufbereitete Musik des 18. und 19. Jahrhunderts wird oft Populäre Klassik genannt. Daneben reagieren die Musiktradition und die modernen Musikformen, im besonderen etwa Jazz und elektronische Musik, aber auch Pop und Rock und andere zeitgenössische Stile, sowie die Volksmusik und die Filmmusik, aufeinander, und produzieren zahlreiche Mischformen, die sich nicht mehr in das Schema E/U-Musik sortieren lassen. Im Sinne einer qualitativen Klassifizierung wird der Begriff heute nicht mehr gebraucht – auch klassische Musik war zu ihrer Zeit durchaus nicht nur „ernste“, sondern auch reine Gebrauchsmusik, wie Unterhaltungsmusik für Veranstaltungen, Tanzmusik oder populäres Musiktheater.

Man spricht auch bei nicht-westlichen Musikkulturen von klassischer Musik, um ältere Traditionen von der modernen Popularmusik abzugrenzen, etwa für den islamischen Kulturraum (Klassische Arabische Musik und Türkische Klassische Musik), den indischen Kulturraum (Indische klassische Musik) oder China (Chinesische klassische Musik). Die Reaktion der weltweiten klassischen Traditionen untereinander und mit der Popularmusik wird unter dem Begriff Weltmusik zusammengefasst. .